Rechtsprechung
   VG Kassel, 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,16499
VG Kassel, 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS (https://dejure.org/2012,16499)
VG Kassel, Entscheidung vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS (https://dejure.org/2012,16499)
VG Kassel, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 4 K 749/11.KS (https://dejure.org/2012,16499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,16499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu gefährdeten Greifvogelarten - Rotmilane verhindern Bau von Windkraftanlagen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rotmilane verhindern Bau von Windenergieanlagen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rotmilane verhindern Bau von Windenergieanlagen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Saarlouis, 21.07.2021 - 5 K 1944/18

    Naturschutzrechtliche Anforderungen an die Erteilung einer

    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstelle unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf der Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urteil vom 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. [Bay.VGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] Der benannte Abstand fuße auf dem wissenschaftlichen Erkenntniszuwachs, konkret auf der Grundlage umfangreicher Studien zur Raumnutzung telemetrierter (besendeter) Rotmilane.

    Die nordwestlich gelegene Fortpflanzungsstätte unterschreite den von der LAG-VSW (2015) auf Basis umfangreicher reproduzierbarer Daten empfohlenen und bereits in der aktuellen Rechtsprechung [BayVGH, Urteil vom 29.03.2016 - 22 B 14.1875, 22 B 14.1876 - indirekt (Einbeziehung des Prüfbereichs): VG Kassel, Urteil vom 15.06.2012 - 4 K 749/11.KS -] zumindest als für die Behörde zulässigen Orientierungswert [so sinngemäß u.a. VG Leipzig, Urt. v. 26.04.2017 - 1 L 1117/16 -] anerkannten Schutzabstand von 1.500 m für die nördliche Anlage WEA 1. Vorliegend befänden sich die betroffenen Anlagenstandorte am Rande eines geschlossenen Waldgebietes, das tatsächlich kein bevorzugtes Jagdhabitat des Rotmilans darstelle.

  • VG Kassel, 02.03.2016 - 1 K 602/13

    Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön;

    Der Rotmilan zählt zu den Arten, die häufiger als Schlagopfer von Windkraftanlagen auftreten und daher besonders kollisionsgefährdet sind (vgl. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris).

    Aus diesem Grund wird es in der Rechtsprechung der Obergerichte als naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich dann auszugehen, wenn der Abstand der Windkraftanlage zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m beträgt, es sei denn es liegen zuverlässige Erkenntnisse darüber vor, dass sich in einer größeren Entfernung als 1.000 m ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive, nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate befinden und die Windenergieanlagen dort oder innerhalb eines Flugkorridors dorthin liegen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 -, Rn. 94, juris, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2013 - 4 C 1.12 -, Rn. 11, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, Rn. 31, juris; demfolgend insb. VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v., bestätigt durch Hess. VGH, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, Rn. 11, juris).

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Der Rotmilan gehört absolut und auch auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland und stellt daher nach allgemeiner naturschutzfachlicher Auffassung eine besonders windenergiesensible und kollisionsgefährdete Vogelart dar (vgl. Anlage 2 zum Hessischen Windkraftleitfaden; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris; vgl auch Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 39 , wo von einer "von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen ungewöhnlich stark betroffenen Tierart" die Rede ist).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht